Für Unternehmen und Arbeitgeber
in Mecklenburg-Vorpommern
Aktuelles 
Online Antrag:
beschleunigtes Fachkräfteverfahren (LAiV MV)
Ab 01.01.2026:
Informationspflicht –
§ 45c AufenthG
Ab sofort können Sie als Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG direkt digital beantragen. Über den Online-Antrag der Zentralen Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung beim Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) stellen Sie den Antrag auf Durchführung des Verfahrens strukturiert und effizient.
Seit dem 01.01.2026 sind Arbeitgeber:innen in Deutschland verpflichtet, Drittstaatsangehörige spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich  über das Beratungsangebot „Faire Integration“ zu informieren. Dieses kostenlose und mehrsprachige Angebot unterstützt Beschäftigte bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, etwa zu Arbeitsvertrag, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub oder Sozialversicherung. 
Das Merkblatt enthält die Kontaktdaten der zuständigen Beratungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern.
Diese Seite unterstützt Arbeitgeber in MV mit Leitfäden zur gezielten Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten, einem Überblick über Sprachförderangebote von BAMF und Land sowie aktuellen Informationen zum Online-Antrag für das beschleunigte Fachkräfteverfahren und zur Informationspflicht nach § 45c AufenthG.
Ihr Wegweiser für Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten in Mecklenburg-Vorpommern

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Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

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